Rückstausicherungen und Hebeanlagen in Frankfurt am Main

Einbau, Wartung und Reparatur

Rückstausicherungen haben den Zweck, Wassereinbrüche entweder zu verhindern oder den Leitungsverlauf so weit anzuheben, dass rückstauendes Abwasser nicht in das hauseigene Entwässerungssystem gelangen kann.

Rückstausicherung / Hebeanlage in Frankfurt

Abfluss-AS ist offizieller Kessel-Servicepartner

Wir unterstützen Sie bei allen Problemen rund um Ihre Hebeanlage / Rückstausicherung der Firma Kessel. Egal ob Einbau, Reparatur, Wartung oder Ersatzteilbeschaffung kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter!

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Was ist Rückstau?

Der Begriff beschreibt eine Situation, die eintritt, wenn vorübergehend mehr Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird, als diese „schlucken“ kann, z.B. bei Starkregen. Das Abwasser steigt dann innerhalb des Kanalsystems an und tritt unaufhaltsam überall dort aus, wo es kann – also aus Schachtdeckeln, Hofabläufen, in Ihrem Keller und schlimmstenfalls in Ihrer Toilette.

Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene bezeichnet das höchste Niveau, auf das der Wasserspiegel in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Ablaufstellen, die unterhalb dieser Ebene liegen, müssen entsprechend gegen Rückstau gesichert werden.

Allgemein gilt als Rückstauebene die Straßenoberkante (physikalische Stauebene) plus ein 15 cm Sicherheitsabstand.

Rückstauebene

Was ist bei Planung und Einbau zu beachten?

Hierbei sind einige Punke zu beachten:

  • Zusammensetzung des Abwassers (z.B. fäkalienfreies / fäkalienhaltiges Schmutzwasser)
  • Installation innerhalb oder außerhalb von Gebäuden
  • Einzel- oder Sammelabsicherung der Ablaufstellen
  • Das Gefälle zum Straßenkanal
  • Prüfung, ob Abwasser während des Rückstaus weiter entsorgt werden muss
  • Gesetzliche Normen (z.B. DIN EN 13564 oder DIN EN 12050)

So erreichen Sie uns

Wir beraten Sie gerne

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Wartung von Rückstausicherungen und Hebeanlagen

Zur Erhaltung Ihres Versicherungsschutzes nach dem Einbau sind regelmäßige Wartungen von der Versicherung vorgeschrieben.

Rückstauverschlüsse müssen nach DIN EN 13564-1 wie folgt gewartet werden:

  • einmal im Monat vom Betreiber oder dessen Beauftragten durch Inaugenscheinnahme, wobei der Notverschluss sowie Betriebsverschluss zu betätigen sind.
  • mindestens halbjährliche Wartung durch zertifizierten Fachbetrieb.

Hebeanlagen müssen nach DIN EN 1986-3 regelmäßig durch eine zertifizierte Fachfirma gewartet werden:

  • alle 3 Monate in gewerblichen Betrieben
  • alle 6 Monate in Mehrfamilienhäusern
  • alle 12 Monate in Einfamilienhäusern
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