Dichtheitsprüfung in Groß-Gerau
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
— so läuft die Prüfung ab
Kommunen setzen auf Dichtheitsprüfung
Auch wenn seit März 2012 in Hessen die Regelung der Dichtheitsprüfung gemäß der hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) für die privaten Haushalte ausgesetzt ist, erlassen jedoch viele Kommunen eigene Fristen.
Nach der EKVO hätten alle privaten Zuleitungskanäle bis zum 31.12.2024 durch einen Fachbetrieb untersucht werden müssen. Ausnahmen waren Leitungen, die nach dem 01.01.1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden. Sie hätten bis Ende 2039 geprüft werden müssen. Diese Vorgabe ist also z. Z. irrelevant.
Weitere Information erhalten Sie auf der Internetseite des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau
Unsere Leistungen bei Dichtheitsprüfungen in Groß-Gerau
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Fragen und Antworten
Haben Sie noch Fragen zur Dichtheitsprüfung in Groß-Gerau?
Wer muss eine Dichtheitsprüfung machen?
Grundsätzlich sind Eigentümer von Grundstücken mit privaten Abwasserleitungen verpflichtet, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen sicherzustellen – je nach Bundesland und Lage des Grundstücks (z. B. in Wasserschutzgebieten) gelten unterschiedliche (strenge) Regelungen.
Wie oft muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?
Im Allgemeinen gilt:
- Alle 20 Jahre bei privaten Abwasserleitungen aus beständigem Material
- Alle 5 Jahre bei Leitungen mit erhöhtem Risiko (z. B. aus Beton, Guss oder in Schutzgebieten)
- Konkrete Intervalle regelt das jeweilige Bundesland oder die Kommune.
Wie lange kann man eine Dichtheitsprüfung überziehen?
Ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?
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