Fettabscheider: Generalinspektion und Wartung in Friedberg

Bei Abscheideanlagen ist vor der Inbetriebnahme eine Generalinspektion durchzuführen. Zudem muss der Fettabscheider danach alle fünf Jahre einer weiteren Generalinspektion unterzogen werden. Die Durchführung der Prüfung erfolgt im Einklang mit DIN 4040-100. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.  Wir stellen Ihnen gern einen entsprechend qualifizierten Prüfer zur Seite, der für die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften gegenüber den zuständigen Behörden sorgt.

Folgende Wartungsintervalle müssen für Fettabscheider eingehalten werden:

  • Mindestens 1x monatlich: Eigenkontrolle durch sachkundige Person
  • Mindestens 2x jährlich: Wartung durch fachkundigen Prüfer
  • Mindestens 1x alle fünf Jahre: Generalinspektion durch fachkundigen Prüfer

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