Dichtheitsprüfung in Aschaffenburg

der Abwasserleitungen von DN 40 bis DN 400
Dichtheitsprüfung in Aschaffenburg

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Der Gesetzgeber verschärft langsam, aber sicher den Druck auf Unternehmen und Hauseigentümer, ihre Abwasseranlagen umweltgerecht zu unterhalten.

DIN EN 1610 fordert Dichtheitsprüfungen an neu verlegten Abwasserleitungen im Rahmen der Bauabnahmen.

Für genutzte Entwässerungssysteme hingegen regeln die Prüfungen DIN 1986 Teil 30 sowie die entsprechenden Arbeitsblätter der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV).

Dichtheitspruefung in Aschaffenburg

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

— so läuft die Prüfung ab

Das Video gibt einen guten Einblick in den Ablauf einer Dichtheitsprüfung. Es zeigt exemplarisch, wie Fachkräfte Abwasserleitungen inspizieren, Prüfungen durchführen und die Ergebnisse dokumentieren. Bewertet wird nach den technischen Vorgaben der DIN EN 1610 sowie des Arbeitsblatts DWA-A 139. Ziel ist ein dauerhaft sicherer Betrieb von Entwässerungssystemen – normkonform und nachvollziehbar.

Kommunen setzen auf Dichtheitsprüfung

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In der Praxis regeln die Bundesländer, teilweise sogar die Städte und Kommunen, eigenständig, wann eine Dichtheitsprüfung zu erfolgen hat. In diesem Kontext beziehen sich die Kommunen gewöhnlich auf die DIN 1986-30, jedoch können die örtlichen Bestimmungen hiervon abweichen. Somit brauchen Sie als Grundbesitzeigentümer/in im Regelfall nur aktiv zu werden, wenn Ihnen die Stadt Aschaffenburg eine sogenannte “Aufforderung zur Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen” zusendet.

In diesem Schreiben wird gewöhnlich die Durchführung der Kanalprüfung auf Dichtheit binnen einer Frist gefordert. Sollten Sie ein solches Schreiben von der Stadt Aschaffenburg erhalten haben, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachbetriebes, um die Dichtheitsprüfung und Protokollierung durchzuführen.

Unsere Leistungen bei Dichtheitsprüfungen in Aschaffenburg

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Dichtheitsprüfung neuverlegter Abwasserleitungen

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Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen von Sonderbauten

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Fragen und Antworten

Haben Sie noch Fragen
zur Dichtheitsprüfung in Aschaffenburg?

Wer muss eine Dichtheitsprüfung machen?

Grundsätzlich sind Eigentümer von Grundstücken mit privaten Abwasserleitungen verpflichtet, die Dichtheit ihrer Abwasserleitungen sicherzustellen – je nach Bundesland und Lage des Grundstücks (z. B. in Wasserschutzgebieten) gelten unterschiedliche (strenge) Regelungen.

Wie oft muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden?

Im Allgemeinen gilt:

  • Alle 20 Jahre bei privaten Abwasserleitungen aus beständigem Material
  • Alle 5 Jahre bei Leitungen mit erhöhtem Risiko (z. B. aus Beton, Guss oder in Schutzgebieten)
  • Konkrete Intervalle regelt das jeweilige Bundesland oder die Kommune.

Wie lange kann man eine Dichtheitsprüfung überziehen?

Das Überziehen von Fristen kann Bußgelder oder Zwangsmaßnahmen durch die Behörde zur Folge haben. In Wasserschutzgebieten ist das besonders kritisch. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig bei der zuständigen Kommune oder dem Umweltamt informieren.

Ist eine Dichtheitsprüfung Pflicht?

Ja, in vielen Fällen ist sie gesetzlich normativ vorgeschrieben geregelt – insbesondere in Wasserschutzgebieten oder bei Neubau/Sanierung. Die Details variieren je nach Bundesland. Auch außerhalb dieser Zonen kann eine Kommune Prüfungen verlangen.

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