Dichtheitsprüfung in Bad Soden am Taunus

für Abwasserleitungen von DN 40 bis DN 400
Die Anforderungen an Unternehmen und Immobilienbesitzer, ihre Abwasserrohre regelmäßig zu warten, werden durch gesetzliche oder kommunale Vorgaben zunehmend verschärft, um einen Beitrag zu dem umweltgerechten Betrieb zu leisten. Gemäß der DIN EN 1610 ist es erforderlich, Dichtheitsprüfungen an neu verlegten Abwasserleitungen als Bestandteil der Bauabnahme durchzuführen, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Für bestehende Entwässerungssysteme, die bereits in Betrieb sind, gelten die festgelegten Prüfanforderungen der DIN 1986 Teil 30 sowie die spezifischen Arbeitsblätter der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV), um die Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Konkrete Vorgaben erhalten Sie nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt. Auf Verlangen bietet Ihnen Abfluss-AS die fachgerechte Durchführung der Dichtheitsprüfung in Bad Soden an, um den kommunalen Anforderungen an dichten Abwassersystemen gerecht zu werden.

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Unsere Leistungen

  • Dichtheitsprüfung neuverlegter Abwasser-Rohrleitungen
  • Dichtheitsprüfung der Abwasser-Rohrleitungen von Sonderbauten
  • Dichtheitsprüfung als Nachweis für die Gebäudeversicherungen

Unser Einsatzfahrzeug

Kommunen setzen auf Dichtheitsprüfung

Auch wenn seit März 2012 in Hessen die Regelung der Dichtheitsprüfung gemäß der hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) für die privaten Haushalte ausgesetzt ist, erlassen jedoch viele Kommunen eigene Fristen.

Nach der EKVO hätten alle privaten Zuleitungskanäle bis zum 31.12.2024 durch einen Fachbetrieb untersucht werden müssen. Ausnahmen waren Leitungen, die nach dem 01.01.1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden. Sie hätten bis Ende 2039 geprüft werden müssen. Diese Vorgabe ist also z. Z. irrelevant.

Hinweise der Stadtwerke Bad Soden am Taunus auf deren Internetseite

Dichtigkeitsprüfung der privaten Entwässerungsanlage: Um die Ziele der Wassergesetze und des Bodenschutzgesetzes zu erreichen, nimmt das Hessische Wassergesetz im § 37 Absatz 2 die privaten Haushalte und Betriebe mit in die Pflicht. Jeder private Eigentümer ist für die Kontrolle und Instandsetzung der Zuleitung zum öffentlichen Kanal selbstverantwortlich. Die Stadtwerke stehen in der Abwasserbeseitigungspflicht und können sich von den Privateigentümern den ordnungsgemäßen Bau und Betrieb der Zuleitungskanäle zum öffentlichen Kanal vorlegen lassen. In einem Informationsfilm hat die Stadt Bad Soden am Taunus für Sie alles Wichtige zum Thema Dichtheitsprüfung der privaten Entwässerungsleitungen zusammengestellt.

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