Fettabscheider: Generalinspektion und Wartung in Neu-Isenburg
Bei Abscheideanlagen ist vor der Inbetriebnahme eine Generalinspektion durchzuführen. Außerdem muss der Abscheider danach alle fünf Jahre einer weiteren Generalinspektion unterzogen werden. Wir stellen Ihnen gern einen entsprechend qualifizierten Prüfer zur Seite, der für die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften gegenüber den zuständigen Behörden sorgt.
DIN EN 1825-2 enthält u.a. die einschlägigen Vorgaben zur Wartung. Folgende Wartungsintervalle müssen für Fettabscheider eingehalten werden:
- Mindestens 1x monatlich: Eigenkontrolle durch sachkundige Person
- Mindestens 2x jährlich: Wartung durch fachkundigen Prüfer
- Mindestens 1x alle fünf Jahre: Generalinspektion durch fachkundigen Prüfer
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