Rückstausicherungen und Hebeanlagen in Offenbach

Einbau, Wartung und Reparatur

Rückstausicherungen sind erforderlich um Wassereinbrüche zu verhindern oder den Leitungsverlauf so weit anzuheben, dass rückstauendes Abwasser nicht in das hauseigene Entwässerungssystem gelangen kann.

Hebeanlage

Abfluss-AS ist offizieller Kessel-Servicepartner

Wir unterstützen Sie bei allen Problemen rund um Ihre Hebeanlage / Rückstausicherung der Firma Kessel. Egal ob Einbau, Reparatur, Wartung oder Ersatzteilbeschaffung kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen weiter!

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Was ist Rückstau?

Dieser Begriff beschreibt eine Situation, die eintritt, wenn vorübergehend mehr Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird, als diese „schlucken“ kann, z.B. bei Starkregen. Das Abwasser steigt dann innerhalb des Kanalsystems an und tritt unaufhaltsam überall dort aus, wo es kann – somit im Regelfall aus Schachtdeckeln, Hofabläufen, aus dem Keller oder schlimmstenfalls aus der Toilette.

Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene bezeichnet das höchste Niveau, auf das der Wasserspiegel in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Ablaufstellen, die unterhalb dieser Ebene liegen, müssen entsprechend gegen Rückstau gesichert werden.

Allgemein gilt als Rückstauebene die Straßenoberkante (physikalische Stauebene) plus ein Sicherheitsabstand von 15 cm.

Rückstauebene

Was ist bei Planung und Einbau zu beachten?

Hierbei sind einige Aspekte zu beachten:

  • Zusammensetzung des Abwassers (z.B. fäkalienfreies / fäkalienhaltiges Schmutzwasser)
  • Installation innerhalb oder außerhalb von Gebäuden
  • Einzel- oder Sammelabsicherung der Ablaufstellen
  • Das Gefälle zum Straßenkanal
  • Prüfung, ob Abwasser während des Rückstaus weiter entsorgt werden muss
  • Gesetzliche Normen (z.B. DIN EN 13564 oder DIN EN 12050)

So erreichen Sie uns

Wir beraten Sie gerne

Mehr als 1.000 Kunden mit nach wie vor steigender Nachfrage bauen auf die jahrzehntelange Expertise von Abfluss-AS Abwassertechnik im gesamten Rhein-Main-Gebiet. Sie auch? Sprechen Sie uns an.

Wartung von Rückstausicherungen und Hebeanlagen

Zur Erhaltung Ihres Versicherungsschutzes oder der Gewährleistung seitens des jeweiligen Herstellers sind nach dem Einbau regelmäßige Wartungen erforderlich.

Rückstauverschlüsse müssen nach DIN EN 13564-1 wie folgt gewartet werden:

  • einmal im Monat vom Betreiber oder dessen Beauftragten durch Inaugenscheinnahme, wobei der Notverschluss sowie Betriebsverschluss zu betätigen sind.
  • mindestens halbjährliche Wartung durch zertifizierten Fachbetrieb.

Hebeanlagen müssen nach DIN EN 1986-3 regelmäßig durch eine zertifizierte Fachfirma gewartet werden:

  • alle 3 Monate in gewerblichen Betrieben
  • alle 6 Monate in Mehrfamilienhäusern
  • alle 12 Monate in Einfamilienhäusern
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