Dichtheitsprüfung / Dichtigkeitsprüfung in Gießen

der Abwasserleitungen von DN 40 bis DN 400

Der Gesetzgeber verschärft ständig den Druck auf Unternehmen und Hauseigentümer, ihre Abwasseranlagen umweltgerecht zu unterhalten.

DIN EN 1610 fordert Dichtheitsprüfungen an neu verlegten Abwasserleitungen im Rahmen der Bauabnahmen.

Für genutzte Entwässerungssysteme hingegen regeln die Prüfungen DIN 1986 Teil 30 sowie die entsprechenden Arbeitsblätter der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV).

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Wir beraten Sie gerne

Mehr als 1.000 Kunden im gesamten Rhein-Main-Gebiet bauen auf die Expertise von Abfluss-AS Abwassertechnik. Sie auch? Sprechen Sie uns an.

Unsere Leistungen

  • Dichtheitsprüfung neuverlegter Abwasserleitungen
  • Dichtheitsprüfung der Abwasserleitungen von Sonderbauten
  • Dichtheitsprüfung als Nachweis für die Gebäudeversicherungen

Unser Einsatzfahrzeug

Kommunen setzen auf Dichtheitsprüfung

Auch wenn seit März 2012 in Hessen die Regelung der Dichtheitsprüfung gemäß der hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) für die privaten Haushalte ausgesetzt ist, erlassen jedoch viele Kommunen eigene Fristen.

Nach der EKVO hätten alle privaten Zuleitungskanäle bis zum 31.12.2024 durch einen Fachbetrieb untersucht werden müssen. Ausnahmen waren Leitungen, die nach dem 01.01.1996 gebaut oder dauerhaft saniert wurden. Sie hätten bis Ende 2039 geprüft werden müssen. Diese Vorgaben sind also z. Z. irrelevant.

Abwassersatzung der Stadt Gießen: MWB

Die Stadt Gießen hat folgendes Konzept entwickelt, um die Dichtigkeit der Abwasserleitungen im Sinne des 37 Abs. 2 Satz 1 des Hessische Wassergesetz (HWG) sicherzustellen:

  • Die Untersuchungen der Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt durch die MWB selbst.
  • Die Grundstückseigentümer werden über das Ergebnis informiert und soweit gewünscht auch beraten.
  • Im Falle von geschlossenen Sanierungsverfahren (Liner-Verfahren) wird den Grundstückseigentümern überlassen, evtl. Sanierungen in eigener Regie (durch eigene Beauftragung von Fachfirmen etc.) durchzuführen oder die erforderlichen Sanierungsleistungen über die MWB zu beziehen.
  • Nach erfolgter Sanierung wird der GEKa_NET-Entwässerungspass ausgestellt, der die Ordnungsmäßigkeit der GEA bescheinigt.
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