Fettabscheider: Generalinspektion und Wartung in Rüsselsheim

Bei Abscheideanlagen ist vor der Inbetriebnahme eine Generalinspektion durchzuführen. Danach muss der Fettabscheider alle fünf Jahre einer weiteren Generalinspektion unterzogen werden. Die Durchführung der Prüfung erfolgt nach Maßgabe der DIN 4040-100. Wichtig: Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person ausgeführt werden. Wir stellen Ihnen als Fachbetrieb einen entsprechend qualifizierten Prüfer zur Seite, welcher der Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften gegenüber den zuständigen Behörden Rechnung trägt.

Folgende Wartungsintervalle sind für Fettabscheider einzuhalten:

  • Mindestens 1 x monatlich: Eigenkontrolle durch sachkundige Person
  • Mindestens 2 x jährlich: Wartung durch fachkundigen Prüfer
  • Mindestens 1 x alle fünf Jahre: Generalinspektion durch fachkundigen Prüfer

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