Regenwasserversickerung in Wiesbaden

Einbau und Wartung von Rigolen

Die Auswirkungen der Flächenversiegelung machen sich durch steigende Trink- und Abwasserpreise sowie Hochwasserschäden überall im Bundesgebiet bemerkbar. Insbesondere ist das Thema Regenwasserversickerung bei vielen Neubauten, Umbauten und Renovierungen hochaktuell.

Der derzeitige Stand der Technik sorgt für eine naturnahe Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagwassers. In diesem Sinne wird auch zunehmend die dezentrale Versickerung vor Ort (z.B. mit Hilfe von Rigolen) von behördlicher Seite gefordert.

 

Was ist dezentrale Regenwasserversickerung?

Wenn nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser unmittelbar auf dem Grundstück versickert, spricht man von sogenannter “dezentraler Regenwasserversickerung”. Die technischen Fragen in diesem Zusammenhang regelt das Arbeitsblatt DWA-A 138.

Regenwasserversickerung

Was ist eine Rigole?

Unter Rigole versteht man einen unterirdischen Graben in dem eingeleitetes Regenwasser versickern kann. Rigolen werden vornehmlich wegen beengter Platzverhältnisse und der relativ einfachen Realisierung geplant.

Rigolen können unter gepflasterten Wegen und von LKW befahrbaren Bereichen angelegt werden. Sie sind mit anderen Techniken kombinierbar, z.B. mit oberirdisch angelegten Vertiefungen (Mulden).

Rigole Graf

Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes

Nach dem novellierten Wasserhaushaltsgesetz (WHG) soll mehr Regenwasser versickern, statt es wie bisher in die Kanalisation abfließen zu lassen. Gemäß §55 Abs. 2 WHG soll die Vermischung von Niederschlags- und Schmutzwasser unterbleiben. De Facto bedeutet diese Vorschrift das Ende des Prinzips der Mischkanalisation.

Ferner werden immer öfter Anlagen für die Regenwasserversickerung in Bebauungsplänen vorgeschrieben. Die modernen Rigolen bieten hier gegenüber der klassischen Regenwasserversickerung (Mulden, Kies) diverse Vorteile:

  • Hohe Speicher- und Versickerleistung (benötigt werden nur 30% des Kies-Volumens bei gleicher Leistung)
  • Geringerer Flächenbedarf (geringer Erdaushub)
  • Kaum Einschränkung der Oberflächennutzbarkeit (im Gegensatz zur Muldenversickerung)

 

Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis

Für die Regenwasserversickerung in Versickerungsanlagen (z.B. Rigolen, Mulden-Rigolen, Sickerschächte) ist nach dem WHG eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Der Antrag muss beim Umweltamt – Untere Wasserbehörde gestellt werden (E-Mail: wasserbehoerde@wiesbaden.de)

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