Dichtheitsprüfung in Darmstadt

der Abwasserleitungen von DN 40 bis DN 400

Von Seiten des Gesetzgebers wird der Druck auf Unternehmen und Hauseigentümer immer weiter erhöht, ihre Abwasseranlagen zum Wohle der Umwelt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. So werden z.B. in der DIN EN 1610 im Rahmen der Bauabnahme Dichtheitsprüfungen an neu verlegten Abwasserleitungen gefordert. Für in Betrieb befindliche Entwässerungsanlagen regeln die DIN 1986 Teil 30 sowie die entsprechenden ATV-Arbeitsblätter die Anforderungen an die Dichtheitsprüfung.

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Wir beraten Sie gerne

Mehr als 1.000 Kunden im Rhein-Main-Gebiet bauen auf die Expertise von Abfluss-AS Darmstadt. Sie auch? Nehmen Sie Kontakt auf – telefonisch oder über unser Kontaktformular im Bereich Kundenmanagement – und verlangen Sie nach einer unverbindlichen Beratung.

Unsere Leistungen

  • Dichtheitsprüfung von neu verlegten Abwasserkanälen und -leitungen
  • Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen in Sonderbauwerken
  • Dichtheitsprüfung als Nachweis für die Gebäudeversicherung

Unser Einsatzfahrzeug

Dichtheitsprüfung im Fokus der Kommunen

Auch wenn in Hessen die Regelung zur Dichtheitsprüfung nach der Hessischen Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO) für private Haushalte seit März 2012 ausgesetzt ist, gehen die Kommunen zunehmend dazu über, eigene Fristen für die Dichtheitsprüfung zu erlassen. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll zu prüfen, welche Regelungen für Ihre Kommune gelten.

Die EKVO sah vor, dass alle privaten Zuleitungskanäle bis zum 31.12.2024 von einem sachkundigen Unternehmen auf Dichtheit geprüft hätten werden müssen. Ausgenommen waren Leitungen, die nach dem 01.01.1996 eingebaut oder dauerhaft erneuert wurden. Diese hätten bis Ende 2039 geprüft werden müssen. Diese Vorschrift ist jedoch zurzeit ausgesetzt und nicht relevant.

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