Fettabscheider: Generalinspektion und Wartung in Darmstadt

Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach gegenwärtiger Rechtslage sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 grundsätzlich verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.

Folgende Wartungsintervalle müssen insbesondere für Fettabscheider eingehalten werden:

  • Mindestens 1x monatlich: Eigenkontrolle durch sachkundige Person
  • Mindestens 2x jährlich: Wartung durch fachkundigen Prüfer
  • Mindestens 1x alle fünf Jahre: Generalinspektion durch fachkundigen Prüfer

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