Fettabscheider: Generalinspektion und Wartung in Darmstadt
Der Betreiber einer Abscheideranlage ist nach gegenwärtiger Rechtslage sowie nach DIN EN 1825 / DIN 4040-100 grundsätzlich verpflichtet, die Anlage vor Inbetriebnahme sowie wiederkehrend alle 5 Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
Folgende Wartungsintervalle müssen insbesondere für Fettabscheider eingehalten werden:
- Mindestens 1x monatlich: Eigenkontrolle durch sachkundige Person
- Mindestens 2x jährlich: Wartung durch fachkundigen Prüfer
- Mindestens 1x alle fünf Jahre: Generalinspektion durch fachkundigen Prüfer
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