Fettabscheider: Generalinspektion und Wartung in Darmstadt

Sie betreiben eine Abscheideranlage in Darmstadt und Umgebung? Nach aktueller Rechtslage und DIN EN 1825 / DIN 4040-100 sind Betreiber von Abscheideranlagen verpflichtet, diese vor Inbetriebnahme und turnusmäßig alle fünf Jahre einer Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Diese Prüfungen dürfen nur von einem sachverständigen und autorisierten Fachmann durchgeführt werden.

Insbesondere für Fettabscheider gelten folgende Wartungsintervalle:

  • Mindestens 1x monatlich: Eigenkontrolle durch fachkundige Person
  • Mindestens 2x jährlich: Wartung durch befähigten Inspektor
  • Mindestens 1x alle 5 Jahre: Generalinspektion durch einen autorisierten Prüfer.

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