Fettabscheider: Generalinspektion und Wartung nach DIN 4040-100 in Mainz

Bei Abscheideanlagen ist vor der Inbetriebnahme grundsätzlich eine Generalinspektion durchzuführen. Ferner muss der Abscheider anschließend alle fünf Jahre einer weiteren Generalinspektion unterzogen werden. Selbstverständlich stellen wir Ihnen einen entsprechend qualifizierten Prüfer zur Seite, der für die Einhaltung der geltenden Normen und Vorschriften gegenüber den zuständigen Behörden sorgt.

Folgende Wartungsintervalle müssen insbesondere für Fettabscheider eingehalten werden:

  • Mindestens 1x monatlich: Eigenkontrolle durch sachkundige Person
  • Mindestens 2x jährlich: Wartung durch fachkundigen Prüfer
  • Mindestens 1x alle fünf Jahre: Generalinspektion durch fachkundigen Prüfer

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